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Alte denkmalgeschützte Fassade eines Eckhauses

Besonderheiten bei denkmalgeschützten Immobilien: Was Eigentümer wissen sollten

Denkmalgeschützte Immobilien verbinden historischen Charakter mit besonderer architektonischer Qualität. In Frankfurt finden sich solche Gebäude unter anderem im Westend, Nordend, in Sachsenhausen, Bornheim und vielen weiteren Stadtteilen. Für Eigentümer gelten jedoch besondere Anforderungen – vor allem bei Sanierungen, Modernisierungen und einem geplanten Verkauf.

Nicht nur das einzelne Gebäude kann geschützt sein

Ob eine Immobilie als Kulturdenkmal geschützt ist oder zu einer denkmalgeschützten Gesamtanlage gehört, lässt sich zunächst über das hessische Denkmalverzeichnis beziehungsweise DenkXweb prüfen. Da das Denkmalverzeichnis in Hessen nachrichtlich geführt wird, hängt der Denkmalstatus jedoch nicht allein von der Eintragung ab. Im Zweifel sollte der Schutzstatus daher mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde geklärt werden.

Dabei kann nicht nur ein einzelnes Gebäude als Kulturdenkmal geschützt sein. Eine Immobilie kann auch Bestandteil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sein, etwa eines historischen Straßen-, Platz- oder Ortsbildes. Nicht jedes Gebäude innerhalb einer solchen Anlage muss selbst ein Einzelkulturdenkmal sein. Dennoch können insbesondere Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild denkmalschutzrechtlich relevant und genehmigungspflichtig sein.

Veränderungen müssen frühzeitig abgestimmt werden

Bei einem Kulturdenkmal dürfen Eigentümer bauliche und sonstige Veränderungen grundsätzlich nicht ohne vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung umsetzen. In Frankfurt erfordern grundsätzlich sämtliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie sonstige Veränderungen an einem Kulturdenkmal einen entsprechenden Antrag. Das kann selbst eine neue Farbfassung betreffen – unabhängig davon, ob zusätzlich eine reguläre Baugenehmigung erforderlich ist.

Energieausweis

Besonders relevant ist dies beispielsweise bei:

  • Fenstern, Türen und Fassaden,
  • Dachausbau oder Dacheindeckung,
  • energetischer Sanierung,
  • Grundrissveränderungen,
  • Heizungs- und Haustechnik,
  • Anbauten und Balkonen.

Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Denkmalamt und erfahrenen Fachplanern kann Fehlplanungen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermeiden.

Steuerliche Vorteile sind möglich

Bestimmte Aufwendungen für die denkmalgerechte Sanierung können steuerlich begünstigt sein. Bei Baudenkmalen, die zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, ermöglicht § 7i Einkommensteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen: im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent sowie in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent der begünstigten Aufwendungen.

Bei selbst genutzten Baudenkmalen können begünstigte Aufwendungen nach § 10f EStG im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren mit jeweils bis zu neun Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und vor ihrer Durchführung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Für die steuerliche Berücksichtigung ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich; die abschließende steuerliche Prüfung erfolgt durch das Finanzamt.

Zusätzlich können Zuschüsse der Denkmalpflege in Betracht kommen. Entsprechende Fördermöglichkeiten sollten vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Stellen geklärt und gegebenenfalls beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht grundsätzlich nicht.

Scheidung Immobilienmediation

Was gilt beim Verkauf?

Beim Verkauf sollte der Denkmalstatus von Beginn an transparent kommuniziert werden. Kaufinteressenten benötigen Informationen über bereits erteilte Genehmigungen, durchgeführte Sanierungen, bekannte Auflagen und mögliche Modernisierungskosten. Gleichzeitig können historische Architektur, eine attraktive Lage und fachgerecht erhaltene Originaldetails die Nachfrage positiv beeinflussen.

Main ImmoPilot unterstützt Eigentümer in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet bei der fundierten Bewertung und zielgerichteten Vermarktung denkmalgeschützter Immobilien. Wir stellen die besonderen Qualitäten des Objekts heraus und schaffen zugleich Transparenz über die damit verbundenen Anforderungen.

Sie möchten eine denkmalgeschützte Immobilie bewerten oder verkaufen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln eine passende Verkaufsstrategie für Ihr Objekt.

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